Planungsdokumente: SuedlichDerStinnesstraße_Test
Begründung
I.6.1 Verkehr
Derzeit lassen sich zu den verkehrlichen Auswirkungen noch keine Aussagen treffen. Die bisher geplante Zu- und Abfahrt im mittleren Bereich der Stinnesstraße und eine weitere Zu- und Abfahrt am nord-östlichen Grundstückseck auf bisher noch als öffentlichen Flächen liegenden Grundstücksbereichen sollen auch in die Bebauungsplanänderung übernommen werden.
Für eine vertiefende Prüfung wäre im weiteren Planungsverlauf ein Verkehrsgutachten zu erstellen.
I.6.2 Immissionsschutz
Lärm
Derzeit kann die Beurteilung des Immissionsschutzes nicht abschließend erfolgen, da die vorhandenen Gutachten aus vorangegangenen Planungsschritten aufgrund des Zeitablaufs und der sich dynamisch entwickelnden Verkehrszahlen nicht mehr als verlässliche Grundlage angesehen werden können.
Für eine vertiefende Prüfung wäre im weiteren Planungsverlauf ein Lärmgutachten unter Berücksichtigung eines aktualisierten Verkehrsgutachtens erforderlich und zu erstellen.
Die sich daraus ergebenden Festsetzungen hinsichtlich Verkehrslärm und auch hinsichtlich Gewerbelärm aus den urbanen Nutzungsbereichen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes aufzunehmen. Es werden voraussichtlich umfangreiche Schallschutzmaßnahmen für Wohnnutzung auf der Westseite erforderlich sein.
Luftschadstoffe
Derzeit kann eine Einschätzung zu diesem Sachverhalt nicht abschließend erfolgen, da hierfür besonders die Veränderungen oder Mehrungen der Verkehrsmengen relevant sein dürften. Ob die Grenzwerte der 39. BImSchV an schutzbedürftigen Nutzungen des Plangebietes sowie der Nachbarbebauung eingehalten werden können, ist durch ein entsprechendes Fachgutachten zu beauftragen und nachzuweisen.