I.4.3.4 Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung (Wasser, Strom, Wärmeversorgung und Abwasser) ist durch die Anschlussmöglichkeit an das bestehende Netz sichergestellt.
Abfallentsorgung
Für die Abfallentsorgung sind ausreichend große Stellflächen und Lagerräume in den Gebäuden vorzusehen. Alternativ kann auch eine Entsorgung über unterirdische Systeme erfolgen. Diese ist mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben hinsichtlich Dimensionierung, Anfahrbarkeit und Art der unterirdischen Systeme abzustimmen.
Energie-/Wärmeversorgung
Sollten zur Energieversorgung weitere Trafostationen erforderlich werden, so können Standorte im Bebauungsplan abhängig vom geplanten Konzept festgesetzt werden. Die Standorte sollten nach Möglichkeit in die Gebäude integriert werden.
Für eine umweltfreundliche Wärmeversorgung besteht die Möglichkeit zur aktiven (z.B. über thermische Solaranlagen) und passiven Solarenergienutzung. Durch kompakte Baukörper und Vermeidung von Verschattung kann die Energieeffizienz weiter gesteigert und optimiert werden.
Entlang der Stinnesstraße ist ein Anschluss an die bestehende Fernwärmeleitung möglich. Die bereits gebaute Leitung verläuft in den östlich angrenzenden Grundstücken im Bereich der verlängerten Stinnesstraße.
Eine weitere Erschließung mit Gas ist nicht geplant, da sich das Plangebiet im Fernwärmevorranggebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH befindet.
Abwasserbeseitigung
Das geplante Baugebiet wurde 2012 bei der Generalentwässerungsplanung der Stadt Ingolstadt berücksichtigt und die Abwasserbeseitigung erfolgt über ein modifiziertes Mischwassersystem.
Das Schmutzwasser kann über den bereits vorhandenen Mischwasserkanal in der Stinnesstraße (DN315) bzw. über einen bereits vorhandenen Kanal östlich des Grundstückes (DN 2000) bis zur Hans-Stuck-Straße abgeleitet werden. Für zweitgenannten Kanal sind im weiteren Verfahren die erforderlichen Schutzstreifen auf dem Grundstück 2418 der Gemarkung Ingolstadt zu definieren bzw. die Verlegung privatrechtlich zu vereinbaren.
Entwässerung
Niederschlagswasserbeseitigung/Versickerung
Das anfallende Niederschlagswasser aus öffentlichen und privaten Flächen ist im Plangebiet zu versickern.
Laut Stellungnahme der Ingolstädter Kommunalbetriebe im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 114 M Ä I ist im Allgemeinen von einer durchschnittlichen Versickerungsfähigkeit der Böden auszugehen.
Genauere Untersuchungen zur jetzigen Versickerungsfähigkeit auf dem jeweiligen Grundstück sind vom Vorhabensträger in eigener Verantwortung zu veranlassen.
Grundwasserverhältnisse /Bemessungswasserstand
Für die Beurteilung der Grundwasserverhältnisse innerhalb des Plangebietes können kontinuierliche Beobachtungen seit dem Jahre 1989 herangezogen werden. Während des Beobachtungszeitraumes von 28 Jahren ist ein Grundwasseranstieg von ca. 40 cm zu verzeichnen, dessen Ursache in der Einstellung der quartären Grundwassernutzung der AUDI AG im Jahre 1998, einer zunehmenden Bebauung und der Umsetzung der ökologischen Regenwasserbewirtschaftung zu sehen ist.
Seit dem Jahre 2000 hat sich das mittlere Grundwasserniveau weitgehend stabilisiert.
Die Grundwasserstände und Grundwasserflurabstände wurden in der Stellungnahme zum Bebauungsplan 114 M Ä I wie folgt angeben:
Die mittleren Grundwasserstände liegen bei den bestehenden Geländehöhen des Plangebietes von ca. 374,6 – 374,8 m ü.N.N. Entsprechend betragen die Grundwasserflurabstände ca. 3,0 m.
In Zeiten mit einer hohen Grundwassererneuerungsrate bzw. bedingt durch Starkniederschläge verringern sich die Grundwasserflurabstände um ca. 0,7 m auf Flurabstände von durchschnittlich 2,3 m.
Die Grundwasserfließrichtung verläuft weitgehend in südöstliche Richtung.
Die Grundwasserverhältnisse sind zusammengefasst der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
mittlerer Grundwasserstand (MW) | mittlerer hoher Grundwasserstand (MHW) | höchster gemessener Grundwasserstand (1) | |
Grundwasserhöhen (m ü.N.N.) | ca. 371,8 | ca. 372,2 | ca. 372,5 |
Grundwasserflur- abstände (2) (m) | ca. 3,0 | ca. 2,6 | ca. 2,3 |
(1) Der höchste gemessene Grundwasserstand resultiert weitgehend aus den zwischen 1989 bis 2017 beobach- teten Werten des Messpegels Nr. 66
(2) Bezogen auf die derzeitigen Geländehöhen (digitales Geländemodell DGM 2 von 2009)