Planungsdokumente: SuedlichDerStinnesstraße_Test

Begründung

I.4.3.4 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung (Wasser, Strom, Wärmeversorgung und Abwasser) ist durch die Anschlussmöglichkeit an das bestehende Netz sichergestellt.

Abfallentsorgung

Für die Abfallentsorgung sind ausreichend große Stellflächen und Lagerräume in den Gebäuden vorzusehen. Alternativ kann auch eine Entsorgung über unterirdische Systeme erfolgen. Diese ist mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben hinsichtlich Dimensionierung, Anfahrbarkeit und Art der unterirdischen Systeme abzustimmen.

Energie-/Wärmeversorgung

Sollten zur Energieversorgung weitere Trafostationen erforderlich werden, so können Standorte im Bebauungsplan abhängig vom geplanten Konzept festgesetzt werden. Die Standorte sollten nach Möglichkeit in die Gebäude integriert werden.

Für eine umweltfreundliche Wärmeversorgung besteht die Möglichkeit zur aktiven (z.B. über thermische Solaranlagen) und passiven Solarenergienutzung. Durch kompakte Baukörper und Vermeidung von Verschattung kann die Energieeffizienz weiter gesteigert und optimiert werden.

Entlang der Stinnesstraße ist ein Anschluss an die bestehende Fernwärmeleitung möglich. Die bereits gebaute Leitung verläuft in den östlich angrenzenden Grundstücken im Bereich der verlängerten Stinnesstraße.

Eine weitere Erschließung mit Gas ist nicht geplant, da sich das Plangebiet im Fernwärmevorranggebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH befindet.

Abwasserbeseitigung

Das geplante Baugebiet wurde 2012 bei der Generalentwässerungsplanung der Stadt Ingolstadt berücksichtigt und die Abwasserbeseitigung erfolgt über ein modifiziertes Mischwassersystem.

Das Schmutzwasser kann über den bereits vorhandenen Mischwasserkanal in der Stinnesstraße (DN315) bzw. über einen bereits vorhandenen Kanal östlich des Grundstückes (DN 2000) bis zur Hans-Stuck-Straße abgeleitet werden. Für zweitgenannten Kanal sind im weiteren Verfahren die erforderlichen Schutzstreifen auf dem Grundstück 2418 der Gemarkung Ingolstadt zu definieren bzw. die Verlegung privatrechtlich zu vereinbaren.

Entwässerung

Niederschlagswasserbeseitigung/Versickerung

Das anfallende Niederschlagswasser aus öffentlichen und privaten Flächen ist im Plangebiet zu versickern.

Laut Stellungnahme der Ingolstädter Kommunalbetriebe im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 114 M Ä I ist im Allgemeinen von einer durchschnittlichen Versickerungsfähigkeit der Böden auszugehen.

Genauere Untersuchungen zur jetzigen Versickerungsfähigkeit auf dem jeweiligen Grundstück sind vom Vorhabensträger in eigener Verantwortung zu veranlassen.

Grundwasserverhältnisse /Bemessungswasserstand

Für die Beurteilung der Grundwasserverhältnisse innerhalb des Plangebietes können kontinuierliche Beobachtungen seit dem Jahre 1989 herangezogen werden. Während des Beobachtungszeitraumes von 28 Jahren ist ein Grundwasseranstieg von ca. 40 cm zu verzeichnen, dessen Ursache in der Einstellung der quartären Grundwassernutzung der AUDI AG im Jahre 1998, einer zunehmenden Bebauung und der Umsetzung der ökologischen Regenwasserbewirtschaftung zu sehen ist.

Seit dem Jahre 2000 hat sich das mittlere Grundwasserniveau weitgehend stabilisiert.

Die Grundwasserstände und Grundwasserflurabstände wurden in der Stellungnahme zum Bebauungsplan 114 M Ä I wie folgt angeben:

Die mittleren Grundwasserstände liegen bei den bestehenden Geländehöhen des Plangebietes von ca. 374,6 – 374,8 m ü.N.N. Entsprechend betragen die Grundwasserflurabstände ca. 3,0 m.

In Zeiten mit einer hohen Grundwassererneuerungsrate bzw. bedingt durch Starkniederschläge verringern sich die Grundwasserflurabstände um ca. 0,7 m auf Flurabstände von durchschnittlich 2,3 m.

Die Grundwasserfließrichtung verläuft weitgehend in südöstliche Richtung.

Die Grundwasserverhältnisse sind zusammengefasst der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

mittlerer Grundwasserstand (MW)mittlerer hoher Grundwasserstand (MHW)höchster gemessener Grundwasserstand (1)
Grundwasserhöhen (m ü.N.N.)ca. 371,8ca. 372,2ca. 372,5
Grundwasserflur- abstände (2) (m)ca. 3,0ca. 2,6ca. 2,3

(1) Der höchste gemessene Grundwasserstand resultiert weitgehend aus den zwischen 1989 bis 2017 beobach- teten Werten des Messpegels Nr. 66

(2) Bezogen auf die derzeitigen Geländehöhen (digitales Geländemodell DGM 2 von 2009)

I.4.4 Nachhaltigkeit

Da noch kein konkretes Bauvorhaben bekannt ist, kann das Thema Nachhaltigkeit derzeit nur auf Bebauungsplanebene betrachtet werden.

Die unmittelbar östlich angrenzende Fernwärmeleitung bietet eine Anschlussmöglichkeit für eine Wärmeversorgung aus Abwärme der MVA. Der große ökologische Vorteil der Ingolstädter Fernwärme ist, dass diese Abwärme früher in die Atmosphäre entwichen ist und jetzt zum Heizen von Wohnungen, Werkstätten und Unternehmen genutzt wird. Die Ingolstädter Fernwärme gelangt als 130° C heißes Wasser zu den Kunden, und das Netz erstreckt sich auf 90 Kilometer im Stadtgebiet. Der Ingolstädter Fernwärmeverbund ist das größte Abwärmeprojekt Bayerns mit den beiden großen Einspeisern Gunvor Raffinerie und Müllverwertungsanlage (MVA).

Außerdem zeichnet sich die Ingolstädter Fernwärme durch eine große Menge an CO²-Einsparung aus. Mit der Substitution von fossilen Brennstoffen durch ansonsten ungenutzte industrielle Abwärme lässt sich der Kohlendioxid-Ausstoß im Anschlussgebiet jährlich um 73.000 Tonnen reduzieren. Mit dem CO²-Emissionsfaktor von 0 und einem sehr niedrigen Primärenergiefaktor nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) gilt die Fernwärme der Stadtwerke als umweltschonend. Dieser niedrige Primärenergiefaktor spart Baukosten und birgt vor allem im Bereich der Wärmedämmung großes Einsparpotenzial, da alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.”

Bei der Planung von privaten Grünflächen kann in Abhängigkeit der konkreten Projektausgestaltung auf einen hohen ökologischen Wert geachtet werden, um auch zu gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen beizutragen. Insbesondere kann dadurch dem Klimawandel entgegengewirkt werden. Dies kann auch durch die standortgerechte Pflanzenauswahl unter sowohl gestalterischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten erreicht werden, um die Vielfalt von Flora und Fauna zu fördern. Dabei sollten gerade für die Auswahl von Bäumen die Empfehlungen der sogenannten „Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz“ (GALK)-Straßenbaumliste in Erwägung gezogen werden.

Neben der ökologischen sowie klimatischen Nachhaltigkeit sollten auch soziale Aspekte berücksichtigt werden, damit ein für Ingolstadt resilienter und auch gesellschaftlich nachhaltiger Stadtbaustein entsteht. Das Angebot unterschiedlicher Wohn- und Arbeitstypologien, die Belebung der Erdgeschosszone besonders nach Osten in Richtung Nahversorgungszentrum oder die Vernetzung mit bestehenden Nachbarschaften mit Hilfe von neuen Wegeverbindungen können zu einem nachhaltigen, urbanen Quartier beitragen. Die konkrete Ausgestaltung und Nutzung dieser Varianten bleibt einer späteren Projektplanung allerdings vorbehalten und kann nicht über Festsetzungen konkretisiert werden. Eine Verankerung im Rahmen der Vermarktung des Grundstücks im Rahmen einer Konzeptvergabe wäre wünschenswert.

I.4.5 Planungsalternativen

Mit der geplanten Änderung der Nutzungsart auf einem bereits bestehenden Grundstück mit vorhandenem Baurecht ergeben sich kaum Planungsalternativen. Eine Reduzierung der zulässigen Nutzung würde möglicherweise einen Entschädigungsanspruch auslösen. Planungsalternativen im Rahmen der bereits definierten Maßzahlen könnten über die Ausschreibung einer Konzeptvergabe oder über eine Mehrfachbeauftragung zur konkreten Überplanung durch den Grundstückseigentümer erstellt werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: