Planungsdokumente: SuedlichDerStinnesstraße_Test

Begründung

I.2.2 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan sieht nach der Änderung im Parallelverfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 M Ä I „An der Stinnesstraße“ für das Plangebiet eine gemischte Baufläche, konkretisiert in Kerngebiet nach § 7 BauNVO vor. Die Ausweisung des neuen Plankonzepts als Urbanes Gebiet entspricht daher nicht dem gültigen Flächennutzungsplan und erfordert die Änderung beziehungsweise Anpassung des Flächennutzungsplanes. (siehe Kapitel I.2.7 Verfahrenswahl)

I.2.3 Vorhandene Bebauungspläne

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 M „GVZ-Erweiterung“ ist seit dem 23.06.2010 rechtskräftig. Darin ist für den südlichen Teilbereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet, eine öffentliche Grünfläche (Spielpark) sowie im Süden entlang der ehemaligen Permoserstraße eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Dem ursprünglichen Konzept lag der städtebauliche Leitgedanke für eine Ergänzung des GVZ-Logistikbereiches durch einen Büro- und Dienstleistungscampus als Übergang zur Wohnbebauung des Piusviertels zugrunde. Diese Planung wurde für den südlichen Teilbereich nicht mehr weiterverfolgt.

Aufgrund des hohen Wachstums der Stadt Ingolstadt und des großen Wohnbauflächenbedarfs sollte im Umgriff der Bebauungsplanänderung 114 M Ä I überwiegend verdichteter Wohnungsbau realisiert werden. Durch die Anordnung im Umfeld der Arbeitsplätze im GVZ und dem Werksgelände der Audi AG, aber auch durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Landesgartenschaugelände, dem heutigen Piuspark, war die Zielsetzung der damaligen Planung die Schaffung eines durchmischten urbanen Wohnquartiers.

Im Bereich des Knotens an der Richard-Wagner-Straße wurde anstelle einer Gemeinbedarfsnutzung eine sieben- bis achtgeschossige Blockrandbebauung mit überwiegend Büronutzung und ca. 30% Wohnen und einer GFZ von 3,0 bei einer Höhe von ca. 26 m festgesetzt. Städtebaulich sollte damit der Rand der Kernstadt gegenüber den Freiflächen des 2. Grünrings betont werden und eine städtebaulich gewünschte klare Straßenraumbegrenzung entstehen. Deshalb erfolgte die Festsetzung eines Kerngebietes für diesen Randbereich nach § 7 BauNVO.

Für diesen südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes 114 M Ä I wird nun der Änderungsbebauungsplan Nr. 114 M Ä II „Südlich der Stinnesstraße“ aufgestellt.

Ausschnitt Bebauungsplan 114 M ÄI mit Kennzeichnung Änderungsbereich (rot – Umgriff 114 M ÄII)

I.2.4 Stadtentwicklungsplan „Ingolstadt – Lebenswert 2025“ - Grundkonzept Wohnen

Der Stadtentwicklungsplan „Ingolstadt – Lebenswert 2025“ - Grundkonzept Wohnen“ stellt die Leitlinien für die künftige Wohnbauflächenentwicklung dar. Das Prinzip einer tendenziell nach innen gerichteten Siedlungsentwicklung wird im Grundkonzept Wohnen verstärkt aufgegriffen. Wichtige Flächen für diesen innerstädtischen Wohnraum sind die im Grundkonzept Wohnen aufgezeigten Strategieräume. Das Plangebiet ist als vorhandene Siedlungs- und Gewerbefläche innerhalb des Strategieraums „Nördlich Westpark“ dargestellt. Der westlich außerhalb des Geltungsbereiches vorhandene Grünzug im Bereich der ehemaligen Landesgartenschau ist Bestandteil des Landschaftsraum – 2.Grünring.

Die nun angedachte Planänderung steht somit mit dem Stadtentwicklungsplan Ingolstadt im Einklang.

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