I.2.5 Hochhauskonzept Ingolstadt
Gemäß Art. 2 Abs. 4 BayBO sind Gebäude mit Aufenthaltsräumen über 22,0 m Geländeoberkante als Hochhäuser einzustufen.
Ingolstadt gehört zu den Wachstumsregionen Deutschlands. Der Bedarf und die Nachfrage an Wohnraum, insbesondere als Alternative zum Einfamilienhaus wachsen. Um die bauliche Dichte in der Kernstadt zu erhöhen und alternative Wohnformen anbieten zu können, ist die Bauform Wohnhochhaus eine Möglichkeit, die zunehmend wieder als attraktiv angesehen wird. Daher hat der Stadtrat der Stadt Ingolstadt im Jahr 2016 ein Hochhauskonzept erlassen.
Im Weiteren formuliert das Hochhauskonzept Anforderungen an die architektonische und städtebauliche Qualität für Hochhäuser, z.B. Nachhaltigkeit, Erscheinungsbild, Aerodynamik, Nutzung. Durch qualitätssichernde Maßnahmen, wie z.B. Wettbewerbe oder Gutachterverfahren, ist darüber hinaus die städtebauliche Qualität sicherzustellen.
Das Plangebiet liegt in einem Bereich, welcher im Hochhauskonzept als „potentiell geeignetes Gebiet für Hochhäuser zwischen 30,0 und 35,0 Gebäudehöhe“ ausgewiesen ist.
Im Bebauungsplan 114 M ÄI ist der Bereich mit einer Wandhöhe von 26,5 m festgesetzt. Dies entspricht dem Hochhauskonzept. Ob die Festsetzung zur Gebäudehöhe geändert wird (bis max. 35m), wird im weiteren Verfahren festgelegt.