Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9. Festsetzungen zur Grünordnung

9.1. Bepflanzung und Gestaltung von Freiflächen

Die Bepflanzung und Gestaltung der Freiflächen von Baugrundstücken, öffentlich nutzbaren Grünflächen sowie die Begrünung öffentlicher Verkehrsflächen ist entsprechend den Festsetzungen zur Grünordnung vorzunehmen und in dieser Weise zu erhalten. Dafür sind die DIN 18916 „Vegetationstechnik im landschaftsbau, Pflanzen und Pflanzarbeiten“, die DIN 18919 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen“ und die ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2017) anzuwenden.

9.2. Unbebaute Flächen

Bei Flächen innerhalb der Baugrundstücke, die nicht baulich genutzt werden ist auf eine geringstmögliche Befestigung zu achten. Eine dauerhafte gärtnerische Nutzung von Freiflächen dient der Frischluftentstehung über Vegetationsflächen, und der Versickerung zur Grundwasserneubildung.

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