9.3. Dachbegrünung
Flachdächer, Pultdächer sowie Dächer von Nebenanlagen sind dauerhaft zu begrünen. Als Mindestanforderung ist eine Extensivbegrünung mit 8,00 – 10,00 cm starker strukturstabiler Vegetationsschicht und Moos-Sedum-Kraut-Begrünung herzustellen. Die Art der Bepflanzung ist vom Fachplaner einzuholen. Die Planung, Ausführung und Pflege ist gemäß den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau (FLL) durchzuführen.